Am 24. dieses Monats gab das Handelsministerium, die Abteilung für Außenhandel und die Quotenlizenzierungsbehörde des Handelsministeriums eine Erklärung über die Einstellung der Notfallbenachrichtigung zur Ausstellung von Ursprungszeugnissen für Textilexporte in die EU gemäß der EU-Verordnung Nr. 955 von 2011 ab. Mit Wirkung zum 24. Oktober 2011 gilt für Chinas Exporte in die EU eine besondere Überprüfung von Ursprungszeugnissen für alle Textilkategorien, d. h. chinesische Unternehmen, die Textilprodukte in die EU-Mitgliedstaaten exportieren, müssen keine Ursprungszeugnisse für Textilien ausstellen.
Erinnert die EU an das Textilgeschäft im Unternehmen: Mit Wirkung vom 24. Oktober 2011 haben das Lizenzbüro des Ministeriums und die zuständigen Provinz- und Kommunalabteilungen der Handelsverwaltung und Zertifizierungsbehörden die Ausstellung von Ursprungszeugnissen für Textilexporte in die EU eingestellt und damit die EU verloren handgemachte Karte, der Exporte nach EU-Ursprungszeugnis von Seiden- und Hanfprodukten, aber Importe von Textilien, die vom CCPIT und dem Qualitätskontrollsystem ausgestellt wurden, sind weiterhin ein Ursprungszeugnis.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 14. Mai 2015